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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Ein Vertrag betreffend die Durchführung einer Fremdenführung / von Führungen wird unter folgenden Bedingungen abgeschlossen:

 

1. Diese Vertragsbedingungen erlangen Gültigkeit, wenn dies im Einzelnen zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde. Auf schriftliche oder mündliche Anfrage erhält der Auftraggeber per Email ein Angebot für eine Führung. Mit schriftlicher Rückbestätigung des Angebots durch den Auftraggeber ist die Führung verbindlich gebucht.

2. Im Zweifelsfall ist der Vertrag im Sinne des Berufsbildes (www.freizeitbetriebe-wien.at/guides) der gewerblich befugten Fremdenführer, herausgegeben vom FACHVERBAND DER FREIZEITBETRIEBE, Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, auszulegen.

Fachgruppe Wien der Freizeitbetriebe

Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Wien

Judenplatz 3-4 | A-1010 Wien, T +431 514 50 Dw 4211 | F Dw 4216

www.freizeitbetriebe-wien.at

 

3. Preise

- Alle Preise werden ohne Umsatzsteuer verrechnet - Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.

- Die hier angegebenen Preise dienen nur der Orientierung. Für jede Führung wird per Angebot und Annahme des Angebots durch den Auftraggeber ein gesonderter Preis vereinbart.

 

- Alle Preise beziehen sich nur auf die Kosten für den Fremdenführer. Nicht inkludiert sind z.B. Kosten für Bus, Fahrradleihe, Eintritte, Konsumation, Gruppenführungssystem.

- Einfache Führung ("Basic Tour") innerhalb Wiens: 170€. Die Gesamtdauer der Führung ist maximal 3 Stunden. Die reine Führungszeit beträgt maximal 2 Stunden. Die Führung muss vor 13h enden, oder nach 13:30 beginnen.

 

- Kombinierte Führung ("Combo Tour"): 270€. Die Gesamtdauer der Führung beträgt maximal 5 Stunden. Die reine Führungszeit beträgt 3-4 Stunden.

 

- Führungen mit einer Gesamtdauer von 5-7 Stunden werden als 2 einfache Führungen verrechnet: 340€

 

4. Stornoregelungen

Tritt der Auftraggeber/Kunde vom Vertrag zurück, oder erscheint die Gruppe nicht, können Stornogebühren fällig werden, die sich an den folgenden Fristen orientieren. Ausnahmeregelungen werden gesondert vereinbart.

- Der Auftraggeber/Kunde hat keine Stornogebühr zu bezahlen, wenn das Storno schriftlich bis spätestens 14 Tage vor dem Führungstermin erfolgt.

- Bei Stornierung zwischen 14 und 3 Tagen vor dem vereinbarten Führungstermin sind 50% des vereinbarten Preises zu bezahlen.

- Storniert der Auftraggeber weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist das volle vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Stornierungstag und vereinbarter Führungstag werden für die Fristberechnung einberechnet. Die hier genannten Stornogebühren sind pauschalierte Pönalbeträge, die unabhängig vom Verschulden oder einem eingetretenen Schaden zu bezahlen sind. Die Stornogebühr ist gesondert für jede einzelne abgesagte Führung zu entrichten.

 

5. Gruppengröße

Für alle Führungen sollte die Gruppengröße 30 Teilnehmer nicht überschritten werden. Für Gruppen ab 15 Teilnehmern wird ein Gruppenführungssystem (Quietvox) empfohlen. Gruppen ab 40 Teilnehmern müssen geteilt und ein zweiter Guide hinzugezogen werden, wodurch sich die Preise verdoppeln.

 

6. Gruppenführungssystem (Quiet Vox)

Für Gruppen ab 15 Teilnehmern wird ein Gruppenführungssystem (Quietvox) empfohlen. Das Gruppenführungssystem kann durch den Auftraggeber gestellt werden, oder von Walk-in-Vienna organisiert werden. Die anfallenden Kosten werden ohne Aufpreis an den Auftraggeber weitergegeben. Falls der Auftraggeber entgegen der Empfehlung von Walk-in-Vienna kein Gruppenführungssystem verwenden will, wird keine Haftung für die akkustische Verständlichkeit der Führung übernommen. Im Falle der Beschädigung des Gruppenführungssystems fallen Kosten an, die vom Auftraggeber zu tragen sind. Die Geräte werden nach jeder Verwendung desinfiziert und gereinigt. Es können auch eigene Kopfhörer verwendet werden.

 

7. Wartezeiten

Im Falle der Verspätung des Kunden ist der Fremdenführer verpflichtet, 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf den Kunden zu warten. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, 15 Minuten auf den Fremdenführer zu warten. Die Wartezeit wird jeweils in die Führungsdauer eingerechnet. Im Falle einer absehbaren Verspätung bitten wir diese unter der im Angebot vereinbarten Telefonnummer bekanntzugeben.

 

8. Verhinderung

Der Fremdenführer verpflichtet sich, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung einen fachlich gleichwertigen befugten Ersatz zu vermitteln. Darüber ist der Auftraggeber tunlichst zu informieren.

 

9. Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt nach Leistungserbringung oder gleich nach Rechnungslegung abzugsfrei. Davon abweichende Zahlungsbedingungen wie Vorauszahlung können vereinbart werden.

- Jede Bargeldbezahlung erfolgt gegen Aushändigung einer Zahlungsbestätigung.

- Überweisungen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung erfolgen und sind für den Empfänger spesenfrei.

 

​10. Mahngebühren

Im Falle einer Mahnung wird eine Mahngebühr von 5 Euro fällig.

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